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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die Produkte der Alere GmbH dienen nur analytischen Zwecken (In-Vitro-Diagnostik). Bei Bestellungen bitte Bestellnummer, Produktbezeichnung, Versandadresse und Rechnungsempfänger angeben.

Auftragserteilung
Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Vereinbarungen werden erst rechtsverbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung der Ware und der Rechnung entsprechen.
Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
 
Preise/Versandkosten
Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Bei Bestellungen ab einem Warenwert von 100,00 EUR liefern wir versandkostenfrei innerhalb Deutschlands, darunter berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 5,00 EUR. Die Frachtkosten für Lieferungen ins Ausland sind vom Kunden zu tragen. Alle Preise verstehen sich ab Lager, zzgl. gesetzlicher MwSt., einschließlich Verpackung.
 
Erhöhter Verpackungs-/Lieferaufwand
Kosten für Sendungen mit erhöhtem Verpackungs-/Lieferaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Lieferungen mit Trockeneis: Ab einem Nettoauftragswert von 250,00 EUR liefern wir versandkostenfrei innerhalb Deutschlands, darunter berechnen wir pro Sendung eine Trockeneispauschale von 15,00 EUR. Sonderzustellungen innerhalb Deutschlands:
Für Für Expresszustellungen wird ein Transportkostenaufschlag von 10,00 EUR pro Sendung berechnet. Für Samstagszustellungen wird ein Transportkostenaufschalg von 20,00 EUR berechnet. Sofern eine Express-Plus-Lieferung gewünscht wird, kostet diese 15,00 EUR.
Sonderzustellungen innerhalb/außerhalb der EU: Express-Zustellungen außerhalb Deutschlands berechnen wir nach tatsächlichem Aufwand.
 
Lieferungs- und Leistungszeit
Die Lieferungs- und Leistungsfristen werden nach den jeweilig bestehenden Verhältnissen gewissenhaft angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit dieser nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Verzugsfolgen jeder Art ausgeschlossen. Höhere Gewalt wie Verkehrsstörungen, Streiks usw. befreien uns für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von der Lieferungspflicht. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
 
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
 
Umtausch
Da die vom Verkäufer gelieferten Waren in aller Regel besondere Lagerbedingungen erfordern und eine lückenlose Qualitätskontrolle im Interesse aller Kunden eingehalten werden muss, sind sämtliche Lieferungen vom Umtausch ausgeschlossen.
 
Zahlung
Bei Zahlung sofort nach Rechnungserhalt gewähren wir 2 % Skonto, ansonsten Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Rechnung und die entstandenen Kosten auf gesetzlichem Weg auszugleichen.
Bei Lieferungen an Kunden außerhalb von Deutschland behalten wir uns im Einzelfall eine Zahlung per Vorkasse vor.
 
Gewährleistung
Transportschäden an ordnungsgemäß versendeter Ware sind, soweit erkennbar, umgehend beim Spediteur zu beanstanden und innerhalb von 24 Stunden an uns zu melden. Die Ware ist mit dem beschädigten Umkarton an uns zurückzuschicken. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
 
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
2. Im Verkehr mit Unternehmen haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache und verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in einem Jahr. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer verpflichtet sich, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
 
3. Wenn wir einem Unternehmer eine neue Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher i.S. des § 13 BGB verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 2. nicht berührt.
 
4. Wenn einem Unternehmer gebrauchte Geräte (einschl. Vorführgeräte) verkauft werden, verjähren die Gewährleistungsansprüche binnen sechs Monaten, gegenüber Verbrauchern i.S. des § 13 BGB innerhalb eines Jahres.
 
5. Jeder weitere Entschädigungsanspruch ist - soweit gesetzlich zugelassen - ausgeschlossen.
 
Allgemeine Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmen
In allen Fällen in denen wir im Verkehr mit Unternehmen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen auf Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
 
Die Ware bleibt unser Eigentum
Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsüberschreibungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und gebeten uns schriftlich zu benachrichtigen.
 
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
 
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, sonstige Bestimmungen
1. Erfüllungsort, Leistungsort und Verkaufsstelle ist 50829 Köln
 
2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer, gleich ob vertraglicher oder deliktischer Natur, wird ausdrücklich und ausschließlich die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
 
3. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentliche Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens wird Köln als Gerichtsstand vereinbart.
 
4. Es wird darauf hingewiesen, dass Kundendaten gespeichert werden.
 
5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht.
 
 
Fehler vorbehalten
Stand 01/10
 
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